Der Staat will, dass du für's Alter vorsorgst – und belohnt dich dafür mit Zulagen, Steuervorteilen und Zuschüssen. Klingt erstmal trocken, aber hier geht's teilweise um über 1.000% Rendite auf deinen Eigenbeitrag. Kein Scherz. Hier ist alles, womit du dir fürs Sparen und Vorsorgen Geld vom Staat holst.
Riester-Förderung
Riester-Grundzulage
Bekommst du für mindestens 60 EUR/Jahr Eigenbeitrag (Sockelbetrag). Volle Zulage bei 4% vom Vorjahresbrutto Eigenbeitrag (inkl. Zulagen). Dauerzulagenantrag stellen und die Zulage kommt jedes Jahr automatisch.
Riester-Kinderzulage
Pro Kind 300 EUR extra Zulage (185 EUR für vor 2008 geborene Kinder). Bei 2 Kindern + Grundzulage: 775 EUR/Jahr vom Staat. Bei 60 EUR Eigenbeitrag eine Rendite von über 1.000%.
Tipp: Ausführlicher Ratgeber: Riester – noch sinnvoll?Riester-Sonderausgabenabzug
Alternativ zur Zulage: Riester-Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung. Das Finanzamt prüft automatisch ob Zulage oder Steuerersparnis günstiger ist (Günstigerprüfung).
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
VL vom Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber zahlen VL – manche den vollen Satz, manche weniger. Du brauchst nur einen VL-fähigen Sparvertrag (ETF-Sparplan, Bausparvertrag, Banksparplan). Frag einfach in der Personalabteilung.
Tipp: Auch wenn der AG nix dazugibt – den Vertrag abschließen und selbst einzahlen lohnt sich wegen der Sparzulage.Arbeitnehmer-Sparzulage
Staatliche Zulage auf deine VL-Einzahlungen. 20% Zulage auf bis zu 400 EUR/Jahr in Aktienfonds + 9% auf bis zu 470 EUR/Jahr in Bausparvertrag. Einkommensgrenze: 40.000 EUR zvE (Singles) / 80.000 EUR (Paare).
Betriebliche Altersvorsorge
Entgeltumwandlung (bAV)
Vom Bruttogehalt geht was direkt in die Betriebsrente – spart Steuern (~30-42%) und Sozialabgaben (~20%). Der Arbeitgeber muss mindestens 15% deiner Umwandlung dazulegen. Doppelter Boost.
Tipp: Besonders lukrativ wenn der AG ordentlich drauflegt (manche geben 50-100% dazu).Kapitalerträge optimieren
Sparerpauschbetrag
Zinsen, Dividenden, Kursgewinne – die ersten 1.000 EUR pro Jahr sind steuerfrei. Dafür musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichten. Auf mehrere Banken verteilen wenn du überall Erträge hast.
Tipp: Wenn du keinen Freistellungsauftrag hast, führt die Bank 26,375% Abgeltungsteuer ab – das holst du erst über die Steuererklärung zurück.Günstigerprüfung (Anlage KAP)
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt (zvE unter ca. 18.000 EUR), zahlst du weniger als die pauschale Abgeltungsteuer. In der Steuererklärung Anlage KAP ausfüllen und Günstigerprüfung ankreuzen.
Verlustverrechnung
Aktien mit Verlust verkauft? Die Verluste werden mit Gewinnen verrechnet – sogar bankübergreifend über die Steuererklärung. Verlustbescheinigung bis 15. Dezember bei der Bank beantragen.
NV-Bescheinigung
Wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (11.784 EUR): NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen und bei der Bank einreichen. Dann wird gar keine Steuer auf Kapitalerträge einbehalten.
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