Kinder großziehen ist teuer – das weiß jeder. Was viele nicht wissen: Der Staat pumpt ordentlich Geld rein, wenn man die richtigen Anträge stellt. Das Blöde ist nur, dass sich das auf zig verschiedene Stellen, Formulare und Fristen verteilt. Hier siehst du alles auf einen Blick.

Direkte Geldleistungen

Alle Eltern

Kindergeld

251 EUR/Monat pro Kind = 3.012 EUR/Jahr

Für jedes Kind, von Geburt bis mindestens 18. Bei Ausbildung/Studium bis 25. Keine Einkommensgrenzen. Einfach bei der Familienkasse beantragen – geht online.

Tipp: Sofort nach Geburt beantragen, rückwirkend nur 6 Monate!
Nach Geburt

Elterngeld

300 – 1.800 EUR/Monat (12-28 Monate)

65-67% vom Netto für den Elternteil der pausiert. Mindestens 300 EUR (auch ohne vorheriges Einkommen). ElterngeldPlus bei Teilzeit: halber Betrag, doppelte Dauer.

Tipp: Steuerklasse rechtzeitig wechseln (7 Monate vor Geburt) kann das Elterngeld um mehrere hundert Euro/Monat erhöhen.
Geringverdiener

Kinderzuschlag

bis 292 EUR/Monat pro Kind

Für Familien die genug verdienen um sich selbst zu versorgen, aber nicht genug für die Kinder. Einkommensgrenzen variieren nach Miete und Familiengröße. Beantragen bei der Familienkasse.

Tipp: Wer Kinderzuschlag bekommt, hat automatisch Anspruch auf Bildungs- und Teilhabepaket.
Schwangerschaft/Geburt

Mutterschaftsgeld

13 EUR/Tag + Arbeitgeberzuschuss auf volles Netto

6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt. Die Krankenkasse zahlt 13 EUR/Tag, der Arbeitgeber stockt auf dein normales Nettogehalt auf. Antrag bei der Krankenkasse.

Steuerliche Vorteile

Höhere Einkommen

Kinderfreibetrag

9.312 EUR pro Kind (2026)

Alternative zum Kindergeld – Finanzamt prüft automatisch was besser ist. Ab ca. 75.000 EUR zvE (zusammenveranlagt) lohnt sich der Freibetrag mehr.

Alle Eltern

Betreuungskosten

bis 4.000 EUR/Kind absetzbar

Zwei Drittel der Kosten für Kita, Tagesmutter, Hort, Au-pair (Betreuungsanteil). Für Kinder bis 14 Jahre. In der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben.

Alleinerziehende

Entlastungsbetrag

4.260 EUR + 240 EUR pro weiterem Kind

Extra Freibetrag, der den höheren Aufwand als Alleinerziehende abfedert. Läuft über Steuerklasse II – unbedingt beim Finanzamt eintragen lassen!

Tipp: Viele Alleinerziehende sind fälschlicherweise in Steuerklasse I und zahlen jeden Monat zu viel.
Verheiratete

Ehegattensplitting

bis mehrere tausend EUR Ersparnis

Je größer der Gehaltsunterschied zwischen den Partnern, desto mehr spart ihr. Gemeinsame Steuererklärung abgeben (ist Standard bei Verheirateten). Besonders lukrativ wenn ein Partner wenig/nichts verdient.

Sachleistungen & Vergünstigungen

Geringverdiener + Bürgergeld

Bildungs- und Teilhabepaket

Schulbedarf, Mittagessen, Vereinsbeiträge

195 EUR/Jahr für Schulbedarf, kostenloses Mittagessen in Kita/Schule, 15 EUR/Monat für Sport/Musik/Kultur, Nachhilfe. Für Kinder aus Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld.

Alle Eltern

Beitragsfreie Kita-Jahre

variiert nach Bundesland

Viele Bundesländer haben das letzte oder die letzten drei Kita-Jahre beitragsfrei gestellt. In Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern ist die Kita komplett kostenlos. Einfach beim Jugendamt oder der Kita nachfragen.

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