Ob du jeden Tag ins Büro gurkst oder im Jogginganzug am Küchentisch sitzt – in beiden Fällen hat der Staat nen Steuervorteil für dich. Aber: Pro Tag geht nur eins von beidem. Also lass uns mal durchrechnen, was sich wann mehr lohnt.
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)
Offiziell heißt das Ding "Entfernungspauschale". Du bekommst Werbungskosten gutgeschrieben für jeden Arbeitstag, an dem du zur Arbeit fährst:
- Kilometer 1-20: 0,30 EUR pro km (einfache Strecke)
- Ab Kilometer 21: 0,38 EUR pro km (einfache Strecke)
Wichtig: Es zählt nur der Hinweg, nicht hin und zurück. Und es ist egal ob du Auto, Fahrrad, Bus oder Inline-Skates nimmst. Der Betrag ist fix.
Beispielrechnung Pendlerpauschale
Arbeitsweg: 30 km einfach, 220 Arbeitstage
Erste 20 km: 20 × 0,30 EUR × 220 = 1.320 EUR
Km 21-30: 10 × 0,38 EUR × 220 = 836 EUR
Bei 35% Grenzsteuersatz → ca. 755 EUR Erstattung
Die Homeoffice-Pauschale
Seit 2023 dauerhaft im Gesetz: 6 EUR pro Tag, an dem du überwiegend zuhause arbeitest. Maximum: 210 Tage = 1.260 EUR pro Jahr. Kein separates Arbeitszimmer nötig – der Küchentisch reicht.
Beispielrechnung Homeoffice
3 Tage Homeoffice/Woche × 46 Arbeitswochen = 138 Tage
138 × 6 EUR = 828 EUR
Bei 35% Grenzsteuersatz → ca. 290 EUR Erstattung
Die Kombi: Hybrid arbeiten
Und jetzt wird's spannend. Die meisten Leute arbeiten heute hybrid – mal Büro, mal zuhause. Die gute Nachricht: Du kannst beides in der gleichen Steuererklärung nutzen, nur halt nicht am gleichen Tag.
Die Faustregel ist simpel:
- Kurzer Arbeitsweg (unter ~18 km): Homeoffice-Pauschale bringt mehr (6 EUR/Tag vs. unter 5,40 EUR/Tag Pendlerpauschale)
- Langer Arbeitsweg (über 18 km): Pendlerpauschale bringt mehr
Optimale Kombi: 2 Tage Büro, 3 Tage Homeoffice
Pendlerpauschale (30 km, 88 Bürotage): 88 × (20×0,30 + 10×0,38) = 862 EUR
Homeoffice-Pauschale (138 Tage): 138 × 6 = 828 EUR
Alles über dem Pauschbetrag von 1.230 EUR spart dir Steuern. Hier also 460 EUR extra → ca. 160 EUR mehr Erstattung als mit dem Pauschbetrag allein.
Was viele falsch machen
- Beide am gleichen Tag angeben: Geht nicht. Finanzamt streicht einen.
- Homeoffice-Tage nicht dokumentieren: Idealerweise hast du nen Kalender oder ne Liste. Muss nicht super detailliert sein, aber "ungefähr" reicht dem Finanzamt nicht wenn's hart auf hart kommt.
- Vergessen, dass der Pauschbetrag zuerst greift: Die ersten 1.230 EUR Werbungskosten bringen dir gar nichts extra – die hast du sowieso. Steuerersparnis gibt's erst für alles darüber.
- Jobticket nicht berücksichtigt: Wenn der Arbeitgeber dein Deutschlandticket zahlt, wird das von der Pendlerpauschale abgezogen. Zumindest der Teil, den du nicht selbst trägst.
Pro-Tipp: Arbeitszimmer statt Homeoffice-Pauschale
Wenn du ein separates Arbeitszimmer hast (eigener Raum, ausschließlich beruflich genutzt), kannst du statt der 6 EUR/Tag die tatsächlichen Kosten absetzen: anteilige Miete, Strom, Heizung, Internet. Das lohnt sich vor allem in teuren Städten, wo die anteilige Miete locker über 1.260 EUR/Jahr liegt.
Aber: Ausschließlich beruflich genutzt heißt wirklich ausschließlich. Da darf kein Bügelbrett und kein Gästebett stehen. Sonst gibt's nur die Pauschale.
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