Ob du jeden Tag ins Büro gurkst oder im Jogginganzug am Küchentisch sitzt – in beiden Fällen hat der Staat nen Steuervorteil für dich. Aber: Pro Tag geht nur eins von beidem. Also lass uns mal durchrechnen, was sich wann mehr lohnt.

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)

Offiziell heißt das Ding "Entfernungspauschale". Du bekommst Werbungskosten gutgeschrieben für jeden Arbeitstag, an dem du zur Arbeit fährst:

Wichtig: Es zählt nur der Hinweg, nicht hin und zurück. Und es ist egal ob du Auto, Fahrrad, Bus oder Inline-Skates nimmst. Der Betrag ist fix.

Beispielrechnung Pendlerpauschale

Arbeitsweg: 30 km einfach, 220 Arbeitstage

Erste 20 km: 20 × 0,30 EUR × 220 = 1.320 EUR

Km 21-30: 10 × 0,38 EUR × 220 = 836 EUR

Werbungskosten: 2.156 EUR

Bei 35% Grenzsteuersatz → ca. 755 EUR Erstattung

Die Homeoffice-Pauschale

Seit 2023 dauerhaft im Gesetz: 6 EUR pro Tag, an dem du überwiegend zuhause arbeitest. Maximum: 210 Tage = 1.260 EUR pro Jahr. Kein separates Arbeitszimmer nötig – der Küchentisch reicht.

Beispielrechnung Homeoffice

3 Tage Homeoffice/Woche × 46 Arbeitswochen = 138 Tage

138 × 6 EUR = 828 EUR

Werbungskosten: 828 EUR

Bei 35% Grenzsteuersatz → ca. 290 EUR Erstattung

Die Kombi: Hybrid arbeiten

Und jetzt wird's spannend. Die meisten Leute arbeiten heute hybrid – mal Büro, mal zuhause. Die gute Nachricht: Du kannst beides in der gleichen Steuererklärung nutzen, nur halt nicht am gleichen Tag.

Die Faustregel ist simpel:

Optimale Kombi: 2 Tage Büro, 3 Tage Homeoffice

Pendlerpauschale (30 km, 88 Bürotage): 88 × (20×0,30 + 10×0,38) = 862 EUR

Homeoffice-Pauschale (138 Tage): 138 × 6 = 828 EUR

Gesamt-Werbungskosten: 1.690 EUR

Alles über dem Pauschbetrag von 1.230 EUR spart dir Steuern. Hier also 460 EUR extra → ca. 160 EUR mehr Erstattung als mit dem Pauschbetrag allein.

Was viele falsch machen

Pro-Tipp: Arbeitszimmer statt Homeoffice-Pauschale

Wenn du ein separates Arbeitszimmer hast (eigener Raum, ausschließlich beruflich genutzt), kannst du statt der 6 EUR/Tag die tatsächlichen Kosten absetzen: anteilige Miete, Strom, Heizung, Internet. Das lohnt sich vor allem in teuren Städten, wo die anteilige Miete locker über 1.260 EUR/Jahr liegt.

Aber: Ausschließlich beruflich genutzt heißt wirklich ausschließlich. Da darf kein Bügelbrett und kein Gästebett stehen. Sonst gibt's nur die Pauschale.

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