Kinder kosten Geld – Überraschung. Aber der Staat gibt auch einiges zurück, wenn man weiß wo. Das Problem: Es gibt so unfassbar viele verschiedene Töpfe, Zuschüsse und Freibeträge, dass selbst Steuerberater manchmal den Überblick verlieren. Hier ist alles auf einen Haufen, was Familien in Deutschland 2026 an Kohle abholen können.
Die Klassiker – die jeder kennen sollte
Kindergeld
Ab Geburt bis mindestens 18 (bei Ausbildung/Studium bis 25). Beantragen bei der Familienkasse. Geht mittlerweile auch online. Keine Einkommensgrenzen.
Elterngeld
65-67% vom Netto, mindestens 300 EUR. Basiselterngeld für 12 Monate (+ 2 Partnermonate), ElterngeldPlus für bis zu 28 Monate bei Teilzeit. Antrag nach der Geburt bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes.
Kinderfreibetrag
Alternative zum Kindergeld – das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Ab ca. 75.000 EUR zu versteuerndes Einkommen (zusammenveranlagt) lohnt sich der Freibetrag mehr als das Kindergeld.
Für Familien mit weniger Einkommen
Kinderzuschlag
Für Eltern, die zwar ihren eigenen Bedarf decken können, aber nicht den ihrer Kinder. Einkommensgrenzen, die je nach Wohnkosten variieren. Beantragen bei der Familienkasse – ja, die sind auch dafür zuständig.
Bildungs- und Teilhabepaket
Schulbedarf (195 EUR/Jahr), Mittagessen in Schule/Kita, Vereinsbeiträge (15 EUR/Monat), Nachhilfe. Steht dir zu wenn du Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld bekommst. Formloser Antrag reicht meistens.
Steuervorteile, die viele vergessen
Betreuungskosten
Zwei Drittel der Kosten für Kita, Tagesmutter, Hort – bis maximal 4.000 EUR pro Kind und Jahr als Sonderausgaben absetzbar. Das gilt für Kinder bis 14. Einfach in der Steuererklärung angeben und Rechnungen aufheben.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
4.260 EUR extra Freibetrag, plus 240 EUR für jedes weitere Kind. Bekommst du automatisch in Steuerklasse II. Wer das nicht auf der Lohnsteuerkarte hat: Sofort beim Finanzamt ändern lassen, sonst zahlst du jeden Monat zu viel.
Ausbildungsfreibetrag
Wenn dein Kind über 18 ist, auswärts wohnt und in Ausbildung/Studium ist: 1.200 EUR Freibetrag zusätzlich. Nicht die Welt, aber mitnehmen.
Was die meisten nicht auf dem Schirm haben
- Schulgeld: 30% der Kosten für Privatschulen absetzbar (bis 5.000 EUR/Jahr)
- Kinderbetreuung durch Großeltern: Fahrtkosten der Oma absetzbar, wenn's einen Vertrag gibt
- Mutterschaftsgeld: 13 EUR/Tag von der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss
- Landeserziehungsgeld: Je nach Bundesland noch mal extra Geld (Bayern, Sachsen, Thüringen)
Reihenfolge: Was zuerst beantragen?
- Kindergeld – sofort nach Geburt, rückwirkend nur 6 Monate
- Elterngeld – so früh wie möglich, rückwirkend max. 3 Monate
- Kinderzuschlag – wenn du unter den Einkommensgrenzen liegst
- Steuerklasse prüfen – vor allem Alleinerziehende (Klasse II!)
- Steuererklärung – Betreuungskosten, Freibeträge, Schulgeld
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